Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Scheingrund

Scheingrund

, m.

automatisch generierte Links zu anderen historischen Wörterbüchern:
nur scheinbar (IV) bestehende Begründung, Ursache, Rechtfertigung
  • auch der mehrer theil davor hält, daß sie diesen krieg ohn ursach angefangen, und ob sie gleich einige scheingründe angezogen
    1657 ProtBrandenbGehR. V 373
  • daß man selbiger seits ... den 33sten theil ... bloß aus folgenden scheingruͤnden erzwingen wollen
    1694 Moser,StaatsR. 31 S. 398
  • es sind aber eigentlich diese 5 schein-gruͤnde, worauff gedachte chur-pfaͤlzische consistorialen ... ihre klage fundiren wollen
    1715 Struve,PfälzKHist. 1306
  • so unerheblich nun dieser zweyte gegnerische schein-grund ist
    1756 Faber,Staatskanzlei 109 S. 38
  • wie sie allerley spitzfindige scheingruͤnde finden moͤchten, um ein vermeintes naturrecht zu erzwingen
    1778 Krünitz,Enzykl. XIII 377
  • im fall es jedoch einem ... verbrecher an allen scheingruͤnden, weshalb er sich auf seine unschuld ... berufen koͤnnte, gaͤnzlich ermangelt
    1783 Quistorp,GrundsPeinlR. 1492
  • entkraͤftung aller widrigen scheingruͤnde 
    1793 Pütter,Reichspost 76
  • zugleich wird aber auch der oben aufgestellte scheingrund fuͤr die willkuͤrlichen entlassungen hierdurch gaͤnzlich beseitigt
    1798 Bischoff,Kanzlei. II 1 S. 306