Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Scheiterabzählung

Scheiterabzählung

, f.

Feststellung der Menge gespaltener Nutzholzstücke
  • richter [ist] ... schuldig, ... alle sambstag ... die gehauten scheiter abzehlen; ... in ietzt besagter scheiter abzehlung soll er ... auch ein platz auszaigen, von welchem der fuhrmann die wochen hindurch die gezelten scheiter zur glashitten abführen kann
    1692 Blau,BöhmGlasm. I 212