Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schellensack
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Schell
1Schelle
2Schelle
schellen
Schellenbede
Schellenbube
Schellengang
Schellenhaus
Schellenmacher
Schellenmann
Schellensack
, m.
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auch Dim.
Klingelbeutel
Klingelbeutel
- unter allen predigen sol der vorsteher einer, denn es bevolen, mit dem betsecklin oder schellensack das almusen von den leuten sameln, und was gott gibt alleweg nach der predigt neben ein andern vorsteer in den verschlossenen [gemeinen] kasten werfen1542 Sachsen/Sehling,EvKO. I 2 S. 95Faksimile - digitalisiert von der UB Heidelberg
- [die Kantorei war befugt,] vnter der predigt [das] schellensecklein herumtragen [zu lassen]1588 Rautenstrauch,Luther 159 Anm. 3 zu 158