Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): schellig

schellig

, adj.
I von Personen: geistesgestört, psychisch verwirrt, verrückt, irre; oft mit Bezug auf ihre juristische Handlungsunfähigkeit; auch subst.
II flüchtig; schellig werden, sich schellig machen: flüchten
III von Tieren: wild, toll (und dadurch gefährlich bzw. Schaden verursachend)