Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schemelgeld

Schemelgeld

, n.

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Gebühr für einen Marktstand
  • alle vnnser stadt i herlich [jherlich?] einnkommen, ahn geschoßen vnnd zinnßen, schemelgeldt, saltzmarckt, wegegelt
    1483 Haltaus 1601
  • schaͤmelgeld wird von denen entrichtet, welche auf dem markt sitzen und ihre waaren allda verkaufen
    1762 Wiesand 945
  • von der kaufmannschaft flossen ... [die] folgenden einkuͤnfte in die stadtkammer: ... das schemelgeld fuͤr die stuͤhle und schemel zum sitzen in der meßzeit, die die stadt anschafte oder verpachtete
    1793 Lang,Steuerverf. 170
unter Ausschluss der Schreibform(en):