Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schenkhütte

Schenkhütte

, f.

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I eine Art Straußwirtschaft, die mit Konzession betrieben wird
  • es hat auch ain richter in sant Lorenzen mark hin zu lassen den stant der ersten schenkhütten, und er hat auch in sant Lorenzen mark hinzulassen den stant der spilhütten
    Ende 15. Jh. Tirol/ÖW. V 502
  • zellen, schenckhitten und auch stenden [am Schützenfest]
    1558 SchwäbWB. V 781
II Bauhütte, Vereinigung der Steinmetzen
  • ein gantz versamletes handtwerck der fürstl. württembergischen schenck- und fürderungss hütten in der residenz S.
    1686 Wissell,Hdw.2 V 97