Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schenkmontag
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Schenkkanne
Schenkkante
Schenkkeller
(Schenkekerze)
Schenkkopf
Schenkenlehen
Schenkelicht
Schenklohn
Schenkmaß
Schenkmeister
Schenkmontag
, m.
Montag (II 2 a), an dem die Gesellen freihaben, aber verpflichtet sind, eine Schenke (IV) zu halten
vgl.
Schenksonntag
- die irtengeselen [sollen] an einen guten montage frey das schild aufmachen und sollen die gesellen alle umb 8 uhr auf der herberge erscheinen und ihre handwerksgewohnheit halten, wie an einen schenkmontage, bey gesellen strafe1547/1688 Wissell,Hdw.2 IV 160