Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schenkmontag

Schenkmontag

, m.

Montag (II 2 a), an dem die Gesellen freihaben, aber verpflichtet sind, eine Schenke (IV) zu halten
  • die irtengeselen [sollen] an einen guten montage frey das schild aufmachen und sollen die gesellen alle umb 8 uhr auf der herberge erscheinen und ihre handwerksgewohnheit halten, wie an einen schenkmontage, bey gesellen strafe
    1547/1688 Wissell,Hdw.2 IV 160