Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schenksonntag

Schenksonntag

, m.

monatliche Zusammenkunft der Zunftgesellen an einem Sonntag, bei der die Schenke (IV) gehalten wird
  • [es] sollen auch alle vier wochen oder schenk-sonntage, welche umb 12 uhr gehalten werden, neue irrengesellen oder jünger erwählet werden, so ferne sie da seindt
    1547/1688 Wissell,Hdw.2 IV 160
  • ferner sollen demjenigen, so arbeit angenommen, die andern gesellen vff den schenckh-sontag, welcher alle vier wochen gehaltten wirdt, des handtwergks gebrauch nach, schencken
    1560 EgerZftO. 129