Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schenksonntag
Artikel davor:
(Schenkekerze)
Schenkkopf
Schenkenlehen
Schenkelicht
Schenklohn
Schenkmaß
Schenkmeister
Schenkmontag
Schenknis
Schenkpfennig
Schenksonntag
, m.
monatliche Zusammenkunft der Zunftgesellen an einem Sonntag, bei der die Schenke (IV) gehalten wird
vgl.
Schenkabend,
Schenkmontag
- [es] sollen auch alle vier wochen oder schenk-sonntage, welche umb 12 uhr gehalten werden, neue irrengesellen oder jünger erwählet werden, so ferne sie da seindt1547/1688 Wissell,Hdw.2 IV 160
- ferner sollen demjenigen, so arbeit angenommen, die andern gesellen vff den schenckh-sontag, welcher alle vier wochen gehaltten wirdt, des handtwergks gebrauch nach, schencken1560 EgerZftO. 129Faksimile - digitalisiert im Rahmen von Czech Medieval Sources online