Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schenkstattgeld
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Schenkmaß
Schenkmeister
Schenkmontag
Schenknis
Schenkpfennig
Schenksonntag
Schenkstatt
Schenkstattgeld
, n.
Abgabe von einer Schankstätte auf den Weinausschank dort
bdv.:
Schenkungeld
- die wein-schaͤnckung betreffend, soll und mag jede herrschafft vorgemeldt, auch die arme leuth jederzeit wein schaͤncken nach ihrem gefallen, so aber beyde herrschafften wurden um umgeld, oder schenckstatt-geld aufsetzen oder nemmen, so soll abermahl W. die 2. theil ... zustehen1515 Reyscher,Stat. 226Faksimile (ca. 153 KB)