Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schenktag

Schenktag

, m.

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Tag, an dem Amtsleuten Geschenke gemacht werden oder ein Umtrunk stattfindet?
  • nach dem ... etliche vnsere vorstmeister, bei jren verwaltungen, jars auff die weihenaͤcht tagen, jnen zu einer beinutzung, schencktaͤg gehalten, das soll fuͤrhin absein vnd von jnen gentzlich vermitten bleiben
    1552 Reyscher,Ges. XVI 1 S. 50