Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schenktisch

Schenktisch

, m.

automatisch generierte Links zu anderen historischen Wörterbüchern:

I Versammlung der Innung zur Schenke (IV) 
  • [es] soll auch kein gesell von einem schenktische ohne erlaubnis hinweggehen
    1547/1688 Wissell,Hdw.2 IV 161
II Tisch, auf dem Getränke zu Ausschank bereit stehen oder serviert werden, hier: bei Hofe
  • ferner soll ... der mundschenck unter waͤhrender tafel ... bey anwesenheit fremder herrschafft, in oder vom schenck-tisch eintziges zechen nicht verstatten, vilweniger selbst ursach darzu geben
    1648 Moser,Hofr. I Beil. 155
unter Ausschluss der Schreibform(en):