Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schenktisch
Artikel davor:
Schenkmaß
Schenkmeister
Schenkmontag
Schenknis
Schenkpfennig
Schenksonntag
Schenkstatt
Schenkstattgeld
schenksüchtig
Schenktag
Schenktisch
, m.
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I
Versammlung der Innung zur Schenke (IV)
- [es] soll auch kein gesell von einem schenktische ohne erlaubnis hinweggehen1547/1688 Wissell,Hdw.2 IV 161
II
Tisch, auf dem Getränke zu Ausschank bereit stehen oder serviert werden, hier: bei Hofe
- ferner soll ... der mundschenck unter waͤhrender tafel ... bey anwesenheit fremder herrschafft, in oder vom schenck-tisch eintziges zechen nicht verstatten, vilweniger selbst ursach darzu geben1648 Moser,Hofr. I Beil. 155Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)