Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schenkungsbrief

Schenkungsbrief

, m., Schankungsbrief, m.

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wie Schenkungurkunde 
  • mit wissen und willen ... vermoͤg schankungs-brief frey übergeben
    1613 (Hs. 19. Jh.) JbLiechtenstein 6 (1906) 56
  • hat keyser H. diese herrschafft dem ... bischoffen zu B. geschenckt, wie folgender schenckungs-brief klaͤrlich darlegt
    1689 Valvasor,Krain III 1 S. 611
  • in der verordnung ... wie es mit kauff- tausch- und schenckungs-brieffen, wie auch schuld- oder pfand-verschreibungs- und dergleichen contracten zu halten, sind die haͤuser und gebaͤude von denen hypotheken nicht ausgeschlossen
    1732 HessSamml. II 568
  • schenkungs-briefe bestehen ... in einer schriftlichen erklaͤrung, daß man aus freyem willen das eigenthum einer sache ohnentgeltlich und unwiederruflich dem andern uͤbertrage. sie werden fuͤglich einseitig abgefasset ... jedoch ist dienlich, auch die vom andern theile geschehene annehmung der schenkung darinn anzufuͤhren
    1753 Pütter,JurPraxis I 162
  • so konnte das klagende stifft, wann es auch ein rechtes originale von diesem schenckungs-brief produciren haͤtte koͤnnen, sein jus universale decimandi daraus nicht beweisen
    1763 Cramer,Neb. 35 S. 80
  • ob ... sich aber aus den conradinischen pfand- und schankungsbriefen, welche ... sammt der kaiserlichen bestaͤtigung in extenso angefuͤhrt werden, auf die hierinn enthaltene orte ... eine praͤtension formiren lasse, hat sich in den oͤsterreichischen successionsstreit unter andern ventilirt
    1770 Kreittmayr,StaatsR. 327
  • wir [haben] urkundlich gegenwärtigen schankungsbrief höchsthandig unterschrieben und unser geheimes canzleiinsiegel daran hangen lassen
    1782 HeidelbUnivUB. I 431
  • gebuͤhrenverzeichniß. fuͤr ausfertigung eines kauf-, ... schenkungs- und pfenningbriefes ... von 1 bis 100 rthlr., 16 ßl.
    1783 SystSammlSchleswH. I 191
  • in einem der kirche zu Huͤnfeld ertheilten schankungsbriefe [von 1295]
    1788 Thomas,FuldPrR. I 129
  • dieser stempel-gebuͤhr sind folgende schriften unterworfen ... kauf-, tausch-, schenkungs-, pfand-, auch stiftungsbriefe 
    1805 Reyscher,Ges. XVII 1 S. 703
unter Ausschluss der Schreibform(en):