Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schenkungsurkunde

Schenkungsurkunde

, f.

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Schriftstück, das eine Schenkung (I), einen Schenkungsvertrag festhält; auch: die Schenkung selbst
  • H. ... vertrug sich mit der stadt [Straßburg] und gab R. die kyburgische schenkungs-urkund wieder zuruͤcke
    1668 Fugger,Ehrensp. 62
  • in kraft desselben [Vergleichs im Erbstreit] wurde die ... schenkungs urkunde von 1481 aufgehoben
    1784 Bachmann,PfalzZwbrStaatsR. 52
  • wie die stadt diesen zoll erhielt, ... darauf lautet die schenkungsurkunde 
    1786 Gadebusch,Staatskunde I 140
  • jede schenkungs-urkunde über fahrende haabe gilt nur in jenen fahrnißstücken, worüber ... ein verzeichnis beyliegt, das ihren anschlag meldet, und von dem geschenk-geber und nehmer ... unterzeichnet ist
    BadLR. 1809 Satz 948
unter Ausschluss der Schreibform(en):