Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): schenkungsweise

schenkungsweise

, adv.

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als Schenkung (I) 
bdv.: schenkweise
  • ein frembder, der schenckungsweiß ein heyratgut dem weib versprochen, vnnd nacher nicht zu bezahlen, so ist der schaden deß weibs vnnd nicht deß manns
    1597 Meurer,Liberey II 185
  • haben auch unseren ... provinzien, welche vom feinde gelitten, ... mit brodt- und saat-getreyde ... theils schenckungs-, theils vorschuß-weise assistiret
    1764 NCCPruss. III 449