Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): schenkungsweise
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2Schenktum
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Schenk'ungeld
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schenkungsweise
, adv.
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als Schenkung (I)
bdv.:
schenkweise
- ein frembder, der schenckungsweiß ein heyratgut dem weib versprochen, vnnd nacher nicht zu bezahlen, so ist der schaden deß weibs vnnd nicht deß manns1597 Meurer,Liberey II 185Volltext (und Faksimile) - in DRQEdit
- haben auch unseren ... provinzien, welche vom feinde gelitten, ... mit brodt- und saat-getreyde ... theils schenckungs-, theils vorschuß-weise assistiret1764 NCCPruss. III 449Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin