Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Scherachte

Scherachte

, m.

Aufseher über die Benutzung der gemeinsamen Weide
  • sollen die hegensleute, scherachten, torffachten und auerichter ... auff die ponckten, so jeder beykomt, genaue absicht haben und die verbrecher gebürlich straffen
    1692 SchleswDorfO. 203 [ebd.ö]