Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Scherb?
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, n.?
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beim Beschneiden der Ränder eines Münzstücks abfallendes Metallteilchen
- besneyt auch ymant pfennige: wert er domyte begriffen, und synt die scherbe, id est die abegesnytten stuckeyn, dreyer quenteyn swer, er ist vorfallen die hantum 1490 RechterWeg II 1086
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