Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Scherenmacherhandwerk

Scherenmacherhandwerk

, n.

Gewerbe zur Herstellung von 1Scheren 
  • daß bey vnß das vor diesem florirtes schierenmacher handwerck, wavon sich viele hundert leuth vnterhalten ... ganz in untergangh gerathen
    1686 BeitrNRh. 2 (1887) 89 Anm. 85