Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Scherenvogt

Scherenvogt

, m.

zur Vernichtung von Maulwürfen bestellter Dorfbeamter
zu Scher
  • damit dem schedlichen vnzyffen ... meüsen vndt schären, desto beßer nachgesetzt, die gefangen vnd das landt daruon geseüberet werde, also sol vff jeder beürtsame gemelter lantschafft Ä. ein schären vogt gesetzt sein
    1675 FrutigenStatR. 296