Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Scherneeid

Scherneeid

, m.

Amtseid eines 1Schernen 
  • scherne- oder schütters-aidt: ich ... schwere ... gemeldter statt ihr beste zu thuen ... so ich jemandt sahe oder hörete, welcher ... zuwieder thäte ... eß seye mitt viehe, graßschneiden, holtzhauen ... solches will ich ungezeumet denen bürgermeisteren und rahdt schuldig überbringen
    17. Jh.? QFWiedenbrück 36 S. 32