Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Scherneeid
Artikel davor:
Scherhammer
Scherie
(Scherigge)
Scherkorn
Scherlohn
(Schermacher)
Scherenmacherhandwerk
Schermesser
1Scherne
2Scherne
Scherneeid
, m.
Amtseid eines 1Schernen
- scherne- oder schütters-aidt: ich ... schwere ... gemeldter statt ihr beste zu thuen ... so ich jemandt sahe oder hörete, welcher ... zuwieder thäte ... eß seye mitt viehe, graßschneiden, holtzhauen ... solches will ich ungezeumet denen bürgermeisteren und rahdt schuldig überbringen17. Jh.? QFWiedenbrück 36 S. 32