Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Scheuerhofstätte

Scheuerhofstätte

, f.

auf einem Hofgut errichtete Scheuer (II) 
  • daß nun fürohin die häuser- und speicherhofstätt nicht, aber die scheürhofstätt wohl zum verkauften guet sollen eingemässen werden
    1667 SchweizId. XI 1745