Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schiedeisen
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Schiedeisen
, n.
im Bergbau: ein in die Erde oder das Gestein geschlagenes Eisen als Grenzmarkierung
bdv.:
Pflöckeisen,
Scheideisen
vgl.
Schiedsmann (III)
- soll er [Schiener] ... die schideisen schlagen treulich und ongefährlich jedem thail nach seinen gerechtigkeiten1449 SchwazBergO. 1449/1756 Art. 7
- soll auch schwerlich verbotten seyn, daß man die pfloͤck vnd schidt-eysen am tag, vnd im berg nicht verhaue, noch einlasse1670 EisenerzBergwO. 27Faksimile - in Google Books