Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schiedeisen

Schiedeisen

, n.

im Bergbau: ein in die Erde oder das Gestein geschlagenes Eisen als Grenzmarkierung
  • soll er [Schiener] ... die schideisen schlagen treulich und ongefährlich jedem thail nach seinen gerechtigkeiten
    1449 SchwazBergO. 1449/1756 Art. 7
  • soll auch schwerlich verbotten seyn, daß man die pfloͤck vnd schidt-eysen am tag, vnd im berg nicht verhaue, noch einlasse
    1670 EisenerzBergwO. 27
unter Ausschluss der Schreibform(en):