Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schieder

II Feldgeschworener, vereidigte Person, Mitglied eines Gutachtergremiums, das Grenzverläufe prüft, über Grenzstreitigkeiten entscheidet und Grenzsteine setzt; tw. auch für Brandschutz, Bausachen uä. zuständig