Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schieder
Artikel davor:
schieben
Schieber
Schiebkärrner
Schiebung
Schied
Schiedbote
Schiedbrief
Schiedbuch
Schiedeisen
schieden
Schieder
, m.I wie Schiedrichter
II Feldgeschworener, vereidigte Person, Mitglied eines Gutachtergremiums, das Grenzverläufe prüft, über Grenzstreitigkeiten entscheidet und Grenzsteine setzt; tw. auch für Brandschutz, Bausachen uä. zuständig