Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schiedgang
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, m.
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Teilung eines Grundstücks durch eine Grenzbegehung
- jhr mann vnd vatter selig, were nit gewesen der ältist dess guts, denn er hätte noch hüt bey tag zween brüder im leben, were der ein älter gewesen denn er, von denen er kein bestätten theil nie gehan hätti, denn sie hättint ein schidgang gethan, dass jederman einen theil daran buwti, es weren aber nit ein bestätter thail gewesen.1440 Haltaus 1618Faksimile - in Google Books
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