Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schiedsrichter

Schiedsrichter

, m.

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zur Schlichtung eines Streits berufener oder gewählter Vermittler, dem sich im Ggs. zum ordentlichen (I) Richter beide Parteien freiwillig unterwerfen; oft sind am Schiedsgericht vier S. tätig, die ihr Urteil nach dem Prinzip der Mehrheit (II) fällen, weshalb in Pattsituationen die Hinzuziehung eines (zuvor bestimmten) Obmannes oder Fünftmannes erforderlich ist; auch Sequester (Beleg 1743)
  • vor uch ... burgermeister unnd ratman der stat F. als dysser sachen gewillte schidißrichter brenge ich P.S. als dysser sachen ein volmechtiger krigißman der gewercken ... dyße meine ... gerechtikeitt
    1482 FreibergUB. II 237
  • so aber die nachpauren ... mit ainander ... zwitrechtig wurden, moͤgen sie sich sollicher irr halber, ains vnparteischen schidrichters vrthail entschaiden lassen
    1546 Perneder,Inst.(1546) 33v
  • geben die gelerten ain gemaine regel, ob alle einreden ..., die zů abtreibung ains schidrichters dienen, wider den richter oder rechtsprecher zů recusierung der selben auch stat haben
    1546 Perneder,Proz. 43r
  • die schidrichter ... haben nit macht die fuͤrgeschlagne zeugen zu zwingen, vor inen kuntschaft zugeben
    NürnbRef. 1564 IX 5
  • soll die sach [Streit um die Breite des Wegs] ainem schidrichter ... auffgeben werden, der für sich selbs ... die thail entschaiden solte
    1567 Pegius,Dienstbarkeiten 76v
  • wan die parthey eine sach auff obmänner oder schieds-richter gegeben, und dieselbe keinen bescheid ergehen liessen, ...: so kan die parthey zu recht nicht klagen
    1627 BöhmLO. B 35
  • wan aber die sätz- oder schidrichter sich gleich zertheilten, vermögen die pündt, daß selbige einen obman ... erkhiesen sollen, welcher die sachen vndt streit befürderlich entscheide
    1696 Büeler 78
  • ob die partheyen in lehns-sachen einen willkuͤhrlichen schieds-richter erwaͤhlen ... koͤnnen?
    1721 Ludovici,LehnsProzeß3 119
  • [Buchtitel: J.E.W. Ziegler,] de arbitris compromissariis, vulgo schieds-richtern [Straßburg 1737]
  • der nahme eines schiedsmanns oder schieds-richters, welcher ihm [sequester] auch ... beygeleget wird
    1743 Zedler 37 Sp. 306
  • jener, der gleich einen richter aus beyder theilen bewilligung die strittige rechts-haͤndel entscheidet, wird ... schied-richter genennet
    1752 Greneck 433
  • zwei fremde juden [haben] wegen einer ... handels-streitigkeit ... den rabbi zu einen schieds-richter sub poena conventionali von 50 rthlt. erwählet
    1757 ActaBoruss.BehO. XI 1 S. 172
  • es ist ... nichts ungewöhnliches, daß freie regenten und staaten einen dritten zum schiedsrichter erwählen
    1757 RechtVerfMariaTher. 326
  • die art, das seinige zu behaupten, wird ... durch vertraͤge bestimmt, wenn partheyen sich ... uͤber schiedsrichter vereinigen
    1765 Pütter,JurPraxis I 178
  • alle, aus dem versicherungsvertrage entspringende streitigkeiten ... sollen ... an dergleichen schiedsrichter ... gebracht, und nicht eher von ordentlichen gerichten angenommen werden, als nachdem von jenen ein ausspruch geschehen
    1766 NCCPruss. IV 138
  • [assecuranz-sachen:] daß ... die vermittelung guter maͤnner gesuchet werden muͤsse, die auch oͤfters zu schieds-richtern gewaͤhlet werden
    1769 HambGSamml. VII 580
  • veraͤchtliches gesindel, oder aber solche leute, die wegen oͤffentlichen schandthaten nicht zu schiedsrichtern oder zeugen ... gebraucht werden
    1775 Roppelt,Gränzzeichen 34
  • das compromiß endiget sich ... durch den tod des schiedsrichters oder der streitenden partheyen
    1780 Lahner,NürnbR. 509f.
  • daß alle ... irrungen und controversen ... durch vier adeliche beiderseits zu erwaͤhlende gemeinsame schiedesrichter mit verwerfung aller berufungsmittel gerichtet werden sollen
    1788 Thomas,FuldPrR. I 68
  • der schieds- sowohl als der ordentliche richter müssen ... nur auf das, was dem gemeinsamen besten sämmtlicher theilnehmer am zuträglichsten ... rücksicht nehmen
    1794 PreußALR. I 17 § 24
  • sollten sich zwischen den gemeinden streitigkeiten ergeben, ist in selben die obrigkeit der ordentliche richter. doch bleibt es ihnen unverwehrt, auf einen schidsrichter zu compromittieren
    1797 SGallenAbteiRQ. II 1 S. 418
  • eine person, welche einen streit entscheidet ..., welche man ... einen schiedsrichter, und wenn sie von beyden parteyen freywillig erwählet worden, einen schiedsfreund nennet
    1798 Adelung2 III 1442
  • haben sich die streitenden theile entweder ... dahin vereinbaret, dem ausspruch der mittelsperson sich zu unterwerfen, ... ist der mediateur ein schiedsrichter (arbiter), oder sie haben sich ... ausbedungen, daß es von ihrer willkuͤhr abhangen soll, ob sie es bey dem gutachten der mittelsperson bewenden lassen wollen, ... heißt der mediateur ein schiedsmann (arbitrator)
    1802 RepRecht X 183
  • daß von jeder seite drei schiedsrichter erwaͤhlt werden, denen der erste bundesrath einen obmann zugesellt
    1815 AktWienKongr. II 160
unter Ausschluss der Schreibform(en):
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