Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schienzug
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, m.
im Bergbau: markscheiderische Vermessung; auch: deren Aufzeichnung
- zween ausfuͤhrliche schinzuͤg, wie sich dermalen der erbstolln ... schaͤcht, wechsl und durchschlaͤg daselbst befinden1632 Lori,BairBergr. 464Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- wann sich eine grubenstrittigkeit ergaͤbe, und durch den schuͤnnzug erwiesen wuͤrde, daß ein gewerke dem anderen in seinen grubenrechten wuͤrklichen schaden zugefuͤgt habe [muss dieser ersetzt werden]1759 HüttenbergBO. 94Faksimile - in Google Books