Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schießbrief

Schießbrief

, m.

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I Schießordnung
  • der landvogt ... soll auf jede der beiden schiesstätten ... jährlich 6 gld. zum verschiessen schenken; es soll aber gute ordnung gehalten und ein sch[iessbrief] aufgestellt werden
    1562 SchweizId. V 484 [urk.?]
II Einladung zu einem Schützentreffen
unter Ausschluss der Schreibform(en):