Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schießplatz

Schießplatz

, m.

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Ort, an dem Schießübungen oder Schießwettbewerbe stattfinden
  • schiesszplatz oder schutzenplatz ... campus iaculatorius
    1561 Maaler 351r
  • beschreibung des grossen friedens-banquets ... auf dem schieß-platz 
    1719 Lünig,TheatrCerem. I 824
  • soll ein jeder burger sein unter- und übergwehr ... alle jahr einmal auf den schießplatz tragen und besichtigen lassen
    1764 GasterLsch. 476
  • ist anzumerken, daß alle andere gemeindenrechte (jura communitatum), welche keinen bezug auf lehensgruͤnde haben ... blos dem fuͤrstlichen gerichtsstande uͤberlassen sind. man zaͤhlet zu dieser klasse folgende rechte ... 19) aufrichtung offener schießplaͤtze 
    1790 Thomas,FuldPrR. III 237