Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schießplatz
Artikel davor:
1Schießgeld
2Schießgeld
Schießgerät
Schießgeselle
Schießgesellschaft
Schießgewehr
Schießgezeug
Schießhaus
Schießklippe
Schießmeister
Schießplatz
, m.
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Ort, an dem Schießübungen oder Schießwettbewerbe stattfinden
bdv.:
Schießstatt,
Schießzielstatt
vgl.
Schießhaus
- schiesszplatz oder schutzenplatz ... campus iaculatorius1561 Maaler 351r
- beschreibung des grossen friedens-banquets ... auf dem schieß-platz1719 Lünig,TheatrCerem. I 824Faksimile - digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
- soll ein jeder burger sein unter- und übergwehr ... alle jahr einmal auf den schießplatz tragen und besichtigen lassen1764 GasterLsch. 476Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
- ist anzumerken, daß alle andere gemeindenrechte (jura communitatum), welche keinen bezug auf lehensgruͤnde haben ... blos dem fuͤrstlichen gerichtsstande uͤberlassen sind. man zaͤhlet zu dieser klasse folgende rechte ... 19) aufrichtung offener schießplaͤtze1790 Thomas,FuldPrR. III 237Faksimile - digitalisiert vom Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte