Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schießstube

Schießstube

, f.

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Versammlungsort einer Schützengesellschaft
  • auf den schieß- und zunftstuben sollen almusenbüchsen verordnet, was darin ist, alle viertheiljar den almusenpflegern durch die schieß- und zunftmeister abgezelt und zugestellt werden
    1574 Sehling,EvKO. XIV 470