Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schiffdienst

Schiffdienst

, m.


I Tätigkeit auf einem Schiff
  • es hat auch, wer sich in schiffs-diensten annehmen lassen, nicht macht, sich an jemand andern zu verhaͤuern
    SchwedSeeR.(1667) 5
  • als ein störer der ruhe und guten ordnung aus der innung gestossen und zu allen schiffsdiensten als unfähig erklärt
    1805 Kropatschek,KKGes. XX 150
II auf oder mit einem Schiff zu leistender Frondienst
  • regalien seind ... wägen vnd schiffdienst, stewergelt außerhalb der ordenlichen stewer
    1530 LibriFeud.(Weidm.) F II
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