Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schiffdienst
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(Schiffbrüchige)
Schiffbruchung
Schiffbrücke
Schiffsbuch
(Schiffbutter)
Schiffdieb
Schiffdienst
, m.
I
Tätigkeit auf einem Schiff
bdv.:
Schiffsarbeit
- es hat auch, wer sich in schiffs-diensten annehmen lassen, nicht macht, sich an jemand andern zu verhaͤuernSchwedSeeR.(1667) 5Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- als ein störer der ruhe und guten ordnung aus der innung gestossen und zu allen schiffsdiensten als unfähig erklärt1805 Kropatschek,KKGes. XX 150
II
auf oder mit einem Schiff zu leistender Frondienst
- regalien seind ... wägen vnd schiffdienst, stewergelt außerhalb der ordenlichen stewer1530 LibriFeud.(Weidm.) F II