Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schiffete

Schiffete

, f.

schweiz.
als Ladung beförderte Menge; auch als Maß für das Frachtgut eines Schiffes
  • wie ir ... gross schiffeten mit korn an see fertigend
    1531 SchweizId. VIII 375
  • es schwerdt ... ein jeweiliger clostermüller ..., das von Thun kommende getreidt ... zu rönnlen, das von jeder schiffeten außgebende fleißig zu verzeichnen und einem herr landvogt an und einzugeben
    1746 InterlakenR. 421
  • [Tarif des Schifflohns:] von 250 burden strohw, so in ca. 1 schiffeten - 50 btz.
    1762 InterlakenR. 639
unter Ausschluss der Schreibform(en):