Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schiffete
Artikel davor:
Schifferordnung
Schifferpflicht
Schifferrecht
Schifferschaft
Schiffersche
Schifferstrafe
Schiffertum
Schiffervolk
Schifferwerk
Schifferzunft
Schiffete
, f.
schweiz.
als Ladung beförderte Menge; auch als Maß für das Frachtgut eines Schiffes
als Ladung beförderte Menge; auch als Maß für das Frachtgut eines Schiffes
bdv.:
Schiffsladung
vgl.
Schifffahrt (IV)
- wie ir ... gross schiffeten mit korn an see fertigend1531 SchweizId. VIII 375Faksimile - digitalisiert in der Onlineversion des Schweizerischen Idiotikons
- es schwerdt ... ein jeweiliger clostermüller ..., das von Thun kommende getreidt ... zu rönnlen, das von jeder schiffeten außgebende fleißig zu verzeichnen und einem herr landvogt an und einzugeben1746 InterlakenR. 421Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
- [Tarif des Schifflohns:] von 250 burden strohw, so in ca. 1 schiffeten - 50 btz.1762 InterlakenR. 639Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"