Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schiffgefährte

Schiffgefährte

, m.

Seemann, Besatzungsmitglied
  • doch woͤllen etliche, daß in einem solchen fall [Schiffbruch bei einer Fahrt ohne gubernator] die schiffherrn als vnschuldig, sondern allein die vectores, farende vnnd schiffgeferten schuldig seien vnnd zů erstattung gehalten werden sollen
    1566 Göbler,Hdb. 147