Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schiffhilfe

Schiffhilfe

, f.

Bereitstellung von Kriegsschiffen als wechselseitige Unterstützungsleistung der Hansestädte in Konfliktfällen
  • wie dan ... jede statt selbsten die versprochene schiffhulff auff der andern bezahlung aufzubringen und auszurusten bemechtigt sein solle: so viel an geldt alß die schiffe ... außzurusten ... zu unterhalten und zu besolden erfordert wirdt
    1630 HambGSamml. VI 267