Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schiffhilfe
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Schiffhilfe
, f.
Bereitstellung von Kriegsschiffen als wechselseitige Unterstützungsleistung der Hansestädte in Konfliktfällen
- wie dan ... jede statt selbsten die versprochene schiffhulff auff der andern bezahlung aufzubringen und auszurusten bemechtigt sein solle: so viel an geldt alß die schiffe ... außzurusten ... zu unterhalten und zu besolden erfordert wirdt1630 HambGSamml. VI 267Faksimile - digitalisiert vom Göttinger Digitalisierungszentrum (GDZ)