Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schiffmeisteramt
Artikel davor:
Schiffslöschung
Schifflotsmannsgeld
(Schiffmaat)
Schiffmacher
Schiffsmäkler
Schiffmann
(Schiffmannseid)
Schiffmannswetter
Schiffmaut
Schiffmeister
Schiffmeisteramt
, n.
I
in der Schweiz: amtliche Institution zur Regelung und Beaufsichtigung der Binnenschifffahrt
- wann landammen und rat zů G. zween schiffmeister dargäben wellend, so soll doch der ein die rächnung empfachen und der ander schiffmeister dheiner meisterschaft, nach rächnung innemens und ußgäbens, sich nit annämen nach beladen, sonder er sol faren als ein ander knächt des schiffmeisterampts halber1573 GasterLsch. 105Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
II
in Österreich: dem Hofkriegsrat und der Hofkammer unterstellte Schifffahrtsbehörde
vgl.
Schiffamt (III)
- man hab die neue gute sibnerimen ... so mit munition und proviant hinabkommen und der ordnung nach in das schiffmeisterambt geliefert worden, um ein schlechtes verkauft1598 ZSchwabNeuburg 28 (1901) 238
- das obriste schiffmaisterambt solle mit seiner ganzen verrichtung ein und ausser offnen kriegs von dem hofkriegsrath dependiren1608/12 Fellner-Kretschmayr II 394Faksimile - digitalisiert im Rahmen von "austrian literature online (ALO)"