Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schiffmeisterdienst
Artikel davor:
Schifflotsmannsgeld
(Schiffmaat)
Schiffmacher
Schiffsmäkler
Schiffmann
(Schiffmannseid)
Schiffmannswetter
Schiffmaut
Schiffmeister
Schiffmeisteramt
Schiffmeisterdienst
, m.
Amt, Position eines Schiffmeisters (I)
- [daß] kein anderer als einer, welcher der zunfft zum goldenen ancker würcklich einverleibet, zu diesem schiffmeister dienst erwehlet und genommen werden solle1694 ZürichZftG. II 732