Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schiffmeisterdienst

Schiffmeisterdienst

, m.

Amt, Position eines Schiffmeisters (I) 
  • [daß] kein anderer als einer, welcher der zunfft zum goldenen ancker würcklich einverleibet, zu diesem schiffmeister dienst erwehlet und genommen werden solle
    1694 ZürichZftG. II 732