Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schiffsarbeit
Artikel davor:
Schießuhr
Schießung
Schießenwaage
Schießwein
Schießwerk
Schießzeug
Schießzielstatt
1Schiff
2Schiff
Schiffamt
Schiffsarbeit
, f.
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Tätigkeit, Dienst an Bord eines Schiffes
bdv.:
Schiffdienst (I)
- krigt [ein Besatzungsmitglied] ... van schepes-arbeit schaden ..., so schall de schipper den krancken tho lande bringen ... und versorgen ehn mit licht und kost1561 Westphalen,Mon. IV 1830Faksimile - digitalisiert von der ULB Düsseldorf
- wuͤrde auch immitteler einige schiffs arbeit verrichtet, worbey jemand von den abwesenden schiffs volck einigen schaden bekehme, so soll der anwesender den schaden heilen und erstatten helffenSchwedSeeR.(1667) 5Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- wuͤrde einer den andern verwunden ..., daß daruͤber ... die schiffs-arbeit versaͤumet wuͤrde, so soll derjenige, der den schaden gethan, einen andern an die stelle schaffen1699 DänGes. IV 90