Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schiffsarbeit

Schiffsarbeit

, f.

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Tätigkeit, Dienst an Bord eines Schiffes
  • krigt [ein Besatzungsmitglied] ... van schepes-arbeit schaden ..., so schall de schipper den krancken tho lande bringen ... und versorgen ehn mit licht und kost
    1561 Westphalen,Mon. IV 1830
  • wuͤrde auch immitteler einige schiffs arbeit verrichtet, worbey jemand von den abwesenden schiffs volck einigen schaden bekehme, so soll der anwesender den schaden heilen und erstatten helffen
    SchwedSeeR.(1667) 5
  • wuͤrde einer den andern verwunden ..., daß daruͤber ... die schiffs-arbeit versaͤumet wuͤrde, so soll derjenige, der den schaden gethan, einen andern an die stelle schaffen
    1699 DänGes. IV 90