Schiffsbau, m.
Schiffsbau, m.
Bau, Herstellung eines Schiffes; auch: Schiffsbaukunde
bdv.:
Schiffwerk (IV)
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[Übschr.:] vom schiffs-bauSchwedSeeR.(1667) 37 Faksimile
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niemand soll einen schiffsbau anfangen, ehe die rehderey voll ist1727 PreußSeeR. I 2
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soll derjenige, so einen schiffsbau uͤber sich nimmt, denen dabey intereßirenden rehdern eine charter von dem anzubauenden gefaͤsse vorlegen1727 PreußSeeR. I 3
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die ausgaben fuͤr die seemacht haben ... ihre besondern abtheilungen, als zum schiffsbaue, zu zeughaͧsern und magazinen1758 v.Justi,Staatsw. II 527 Faksimile
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die königlichen beamten [haben] zum schiffbau des kriegsdienstes fremde schiffzimmerleute angenommen1789 ElsMschr. 3 (1912) 434
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es soll niemand in hiesigen landen zum schiffer angenommen werden, der nicht zuvor ... geprüft, ob er ... den schiffbau verstehe1794 PreußALR. II 8 § 1446