Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schiffsbefrachter
Artikel davor:
(Schiffsausreeder)
Schiffband
schiffbar
Schiffsbarbier
Schiffsbau
Schiffbauer
(Schiffebauerbude)
Schiffbauerknecht
(Schiffebauerzimmerleute)
Schiffsbediente
Händler, dem das Recht zusteht, ein (von ihm bestelltes) Schiff mit seinen Waren zu beladen