Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schiffsbesucher

Schiffsbesucher

, m.

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obrigkeitlicher Kontrolleur der Schiffsladung; Zolleinnehmer
  • sollen auch zu Koͤnigsberg ... durch die schiffs-besuchere und den baum-schliesser ... alle schmacken und boothe, ehe sie ablegen, bey harter straffe wohl besucht und, da der geringste boͤrnstein unangezeigt befunden wuͤrde, nach inhalt unsere mandaten damit gebahret werden
    1693 CCPrut. III 321
  • ehe die schiffe bey dem eingange des hafens wieder durchgelassen werden, muͤssen sie ... das hafen- und ankergeld ... bezahlt haben. es werden ... besondere leute gehalten, welche aufsicht darauf haben, und den unterschleif und betrug verhuͤten muͤssen. diese werden an einigen orten schiffbesucher genannt
    1780 Krünitz,Enzykl. 21 S. 84
  • zur erhebung der koͤnigl. gefaͤlle ... sind angestellet: ... in den seestaͤdten verschiedene schifsbesucher und visitirer
    1788 Gadebusch,Staatskunde II 345