Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): (Schiffsbord)

(Schiffsbord)

, m., auch n.
Reling; Schiffswand?; Schiffsdeck; auch als pars pro toto für das Schiff selbst; in Eidesformeln; binnen Schiffsbord an Bord, während der Fahrt; zur Bezeichnung eines besonderen Rechtsraums