Schiffsgerät, n.
Schiffsgerät, n.
Ausrüstung, lose Teile, Inventar eines Schiffes
bdv.:
Schiffsgerätschaft,
Schiffsgereite,
Schiffsgereitschaft,
Schiffsgeschirr,
Schiffsgetau,
Schiffsreitschaft,
Schiffwerk (I)
vgl.
Schiffszeug (II)
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schifgeræte1200/20 GottfrStraßb.(Weber) V. 8598
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wer von dem verungluͤckten schiffsgeraͤthe oder gute bey der bergung etwas unterschlaͤgt ..., soll gleich andern dieben [gestrafet werden]1727 PreußSeeR. IX 2
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wenn jemand ... am strande einige von der see angetriebene waaren, schiffsgeraͤthe ... findet, ... so ist er schuldig, solches dem naͤchsten koͤnigl. strandbedienten [einzuliefern]1727 PreußSeeR. IX 9
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schiffsgeräthe als tauwerk, segel, ruder und dergleichen1794 PreußALR. II 8 § 1403
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sobald dem schiffer das schiff übergeben ist, muß er die beschaffenheit desselben und der schiffsgeräthe genau untersuchen, die daran entdeckten mängel den rhedern anzeigen1794 PreußALR. II 8 § 1458