Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schiffsgereitschaft
Artikel davor:
(Schifffylled)
Schiffgefähr
Schiffgefährt
Schiffgefährte
Schiffsgefäß
Schiffgeld
Schiffsgerät
Schiffsgerätschaft
Schiffgerechtigkeit
Schiffsgereite
Schiffsgereitschaft
, f.
wie Schiffgerät
- dair men alreley gereitscap van wapen bewart ... oft al scheepghereitscap of eynich ander dynck, armarium1477 MnlWB. VII 577
- [da] das schiff je stranden ... wuͤrde, sollen sie [schiffskinder] alle schiffsgereitschafft vnd eingeladene guͤter nach eusserstem vermoͤgen zuretten vnd zubergen, verpflichtet seyn1614 HansSeeR. IV 29Faksimile - digitalisiert von der SLUB Dresden
- wird davon [in Seenot ausgeworfenes Frachtgut] etwas geborgen, was es sey, guht oder schiffs-gereitschafft, das gehet zur wiedergeltung dessen, was geworffen istSchwedSeeR.(1667) 62Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- wird [nach dem Schiffbruch] das schiff und ein theil des guths und der schifs-gereitschafft gerettet, so sollen die bosleute nicht ihre volle haͤure haben, sondern ein jeder seinen theil allein nach proportion und gleich maͤßigkeit der fracht1699 DänGes. IV 121
- niemand soll ... schiffs-geredschafft versichern, sondern allein sein schiff oder gewisse parten1699 DänGes. IV 134