Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schiffssoldat

Schiffssoldat

, m.

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Soldat auf einem Schiff, Angehöriger der Kriegsmarine
  • befehl an die zollbedienten in Preußen, die schiffssoldaten zu bezahlen
    1660 ProtBrandenbGehR. VI 136
  • die ausgaben fuͤr die seemacht haben auch wieder ihre besondern abtheilungen ... zu unterhaltung der matrosen und schiffssoldaten 
    1758 v.Justi,Staatsw. II 528
  • die schiffsoldaten sind entweder eigentliche schiffsoldaten oder matrosen; jene entweder artilleristen oder infanteristen
    1771 Zincke,KriegsRGel. 14
unter Ausschluss der Schreibform(en):