Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schiffsungeld
Artikel davor:
Schiffssoldat
(Schiffstätte)
Schiffsteil
(schiffteilt)
(Schiffteilung)
(Schifftracht)
(schiffträchtig)
Schifftreiber
Schifftung
Schiffung
Schiffsungeld
, n.
für ein Schiff zu leistende Abgabe
- soll ein jeder ... von seinen eingebrachten waaren den voͤlligen zoll nebst andern schiffsungeldern ohnweigerlich abzustatten schuldig seyn1674 BrandenbZollRegl. Art. 16
- habe der schiffer bey der zollkammer die einkommenden und ausgehenden schiffs-ungelder richtig erleget1769 HambGSamml. VII 460Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- aus welchen [schiffs-bau-verguͤtungs-fonds] die eigenthuͤmer der auf einlaͤndischen werften erbaueten seeschiffe ... 1/6tel verguͤtung von den gezahlten zoll- und schiffs-ungeldern erhalten1794 NCCPruss. IX 2071Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin