Schiffsviktualie, f.

für eine Handelsfahrt mitgeführter Lebensmittelvorrat auf einem Schiff
  • sol auch kein schipper von seiner schiffs victualien ausserhalb landes, oder in der see verkauffen, es were dann ... aus hungersnoͤten
    1591 HansSchiffO. Art. 9
  • wann die schiffe zu hause kommen, sollen die schipper ihre vbergebliebene schiffs victualien ohne verzugk, schuͤldig sein den redern zu uͤbergeben
    1591 HansSchiffO. Art. 10