Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schiffszimmermeister

Schiffszimmermeister

, m.

obrigkeitlicher Bediensteter mit Aufsichts- und Kontrollfunktionen im Schiffbau 
  • diejenige, welche einige schiffe allda bauen lassen wollen, sich bey unserm schiffs-zimmer-meister ... anzugeben, und mit ihm einen uberschlag und aufsatz zu machen, wie viel krumm-hoͤltzer zu sothanen schiffen noͤthig
    1680 CCMarch. V 2 Sp. 22
  • so wollen wir [marggraf] einen schiff-zimmer-meister auf unsere kosten annehmen, ... demselben vermittelst eines coͤrperlichen eydes ... dahin verbinden, daß er auf den schiff-bau gute und fleißige acht geben ... solle
    1680 CCMarch. V 2 Sp. 22/23
  • [vor] dem oͤffentlichen verkauf eines schiffes ... [ist] vom geschwornen schiffszimmermeister ... ein richtiges inventarium von der schiffsgeraͤthschaft zu machen
    1727 PreußSeeR. X 56
unter Ausschluss der Schreibform(en):