Schiffziehen, n.
Schiffziehen, n.
Treideln, ein Wasserfahrzeug vom Ufer aus flussaufwärts Schleppen; in der zweiten Hälfte des 18. Jh. auch als schwere Arbeitsstrafe
bdv.:
Schiffführung (II)
vgl.
Schifftreiber
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die arbeitsleuthe, deren arbeit mehr kraͤfte als geschicklichkeit erfordert ... koͤnnen zum schiffziehen auf den ströhmen gebraucht werden1760 v.Justi,Polizeiwissensch. I 568
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daß alle jahre die verzeichnisse der gefangenen ... eingesendet werden sollen, um ... den transport von kriminaldelinquenten zum schiffziehen nach Hungarn bestimmen zu koͤnnen1786 HdbchÖstGes. XIV 924 Faksimile
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alle verbrecher maͤnnlichen geschlechts, die zum harten ... gefaͤngnisse verurtheilet sind, sollen zum schiffziehen abgegeben werden1787 HdbchÖstGes. XIII 417 Faksimile
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die vorher in dem arrest ausgemergelte ... verbrecher werden zum schiffziehen abgegeben, wo sie also angespannt werden, daß sie in der reihe durch moraͤste und wasser ... bis an den hals durchwaden, zugleich ziehen muͤssen; ... gleichwie von ... zum schiffzuge abgegebenen 46 zuͤchtlingen ... 20 ... verstorben sind1789 HdbchÖstGes. XIII 416 Faksimile
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[militarische strafen:] das schiffziehen ... ist eine unmenschliche erfindung, welche die regenten gesitteter nationen nicht gestatten koͤnnen1790 Krünitz,Enzykl. 52 S. 552
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die strafe der oͤffentlichen arbeiten ... ist dem grad nach sehr verschieden, ... verdammung auf die galeeren, in die bergwercke oder zum schiffziehen sind zu den schwersten zu rechnen1798 Grolman,KrimRWiss. 134 Faksimile