Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): schikanieren

schikanieren

, v.

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auf spitzfindige Art, böswillig anderen Schwierigkeiten oder Ärger bereiten
  • chicaniren: betruͤgliche griffe gebrauchen, einen betruͤgen
    1733 Zedler V 2113
  • dem militaristen [darf nicht] freystehen, einen guten ordentlichen kaufmann ... in seinem eigenen hause zu chikaniren und zu beunruhigen
    1790 Krünitz,Enzykl. 52 S. 293