Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schildsfreund

Schildsfreund

, m.

Verwandter, der das gleiche Wappen führt
  • [Verkauf oder Verpfändung von Lehnsgütern:] wann aber die bluts vnd schildsfreunde deß zu kaufen nit bedacht, als dann die herrschaft vor den froͤmbden vmb das gebuͤhrende gelt die nehesten sein
    1540 PrivStPreuß. 47r