Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schindergesindel

Schindergesindel

, n.

Komp.?
Gruppe von Personen, die als Schinder (I) oder Schinderknecht tätig waren/sind; sie stehen unter dem Generalverdacht der Gewohnheitskriminalität
  • so lasse ihme ein ieder ... angelegen sein, ... keine landfahrer, zügeiner, s.v. schünter und henkers gsündl ... zu beherbergen
    1688 OÖsterr./ÖW. XII 91