Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schirmpflicht

Schirmpflicht

, f.

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auf einem Schirmverhältnis basierende Verpflichtung
  • sollen sie dieienige beständigen schirmsverwanten, so noch von anno 1634 ... ihr frohngelt schuldig, für sich fordern, und ihnen anzeigen, dasz sie bey ihren schirmpflichten ... dasienige, so sie restiren, zu lüfern sollen schuldig sein
    1637/38 Eheberg,StraßbVG. 703
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